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Kommentare erlauben?

„Was in aller Welt sind denn Kommentare“, wirst Du womöglich fragen. Nun, insbesondere dann, wenn Du Dich in den Überlegungen zur Struktur Deiner Website dazu duchgerungen hast, nicht nur informative Seiten anzubieten, sondern auch tagebuchartig Neuigkeiten veröffentlichen willst, musst Du Dich mit dem Thema Rückmeldungen Deiner Websitebesucher intensiv auseinandersetzen.

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Datenschutzinformation

Seit dem Jahr 2016 gilt die europäische Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO). Nach einer Übergangsfrist müssen spätestens seit Mai 2018 alle Anbieter von Webpräsenzen mit Sitz in einem Land der Europäischen Union die Besucher ihrer Seiten darüber aufklären, welche personenbezogenen Daten von diesen verarbeitet werden.

Die Ausrede „Ich verarbeite keine personenbezogenen Daten meiner Webseiten-Besucher“ lasse ich nicht gelten. Denn der Webhoster, von dessen Servern die Website an Besucher ausgeliefert wird, registriert und speichert verschiedene technische Daten. Darunter ist auch die sogenannte IP-Adres­se, also sozusagen die Internethausnummer des Besuchers. IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten.

Es steht also unumstößlich fest, dass jeder Betreiber einer Internetpräsenz zwingend eine Datenschutzerklärung benötigt. Auch dann, wenn er eine rein private Website betreibt.

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Impressumspflicht

Als Impressumspflicht wird die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung bezeichnet, in Druckerzeugnissen und in On­li­ne-Ver­öf­fent­li­chun­gen eine Anbieterkennzeichnung anzuführen. Jede gewerbliche oder geschäftsmäßige Webpräsenz muss eine solche Anbieterkennzeichnung enthalten. Ausgenommen davon sind lediglich rein private oder familiäre Internetauftritte ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht.

Schon die beliebten „Af­fi­lia­te“-Links zu Produkten von Internetanbietern, die lächerlich geringe Verkaufsprovisionen vermitteln, reichen aus, um Geschäftsmäßigkeit zu unterstellen. Wer selbstgemachte Marmelade anpreist, braucht ein Impressum. Autoren, die Bücher veröffentlichen (wollen), brauchen ein Impressum. Wer „redaktionelle Inhalte“ anbietet, braucht ein Impressum.