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Rechtliches Sicherheit

Impressumspflicht

Als Impressumspflicht wird die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung bezeichnet, in Druckerzeugnissen und in On­li­ne-Ver­öf­fent­li­chun­gen eine Anbieterkennzeichnung anzuführen. Jede gewerbliche oder geschäftsmäßige Webpräsenz muss eine solche Anbieterkennzeichnung enthalten. Ausgenommen davon sind lediglich rein private oder familiäre Internetauftritte ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht.

Schon die beliebten „Af­fi­lia­te“-Links zu Produkten von Internetanbietern, die lächerlich geringe Verkaufsprovisionen vermitteln, reichen aus, um Geschäftsmäßigkeit zu unterstellen. Wer selbstgemachte Marmelade anpreist, braucht ein Impressum. Autoren, die Bücher veröffentlichen (wollen), brauchen ein Impressum. Wer „redaktionelle Inhalte“ anbietet, braucht ein Impressum.

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Rechtliches

Urheberrecht & Bildrechte

Die Verwendung von Texten, Fotografien, von anderen Abbildungen und von sonstigen fremden Inhalten wird durch das Urheberrecht geregelt. Darüber hinaus besagt das Recht am eigenen Bild, dass jeder Mensch selbst darüber bestimmen kann, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen.

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Gestaltung Rechtliches

Google Fonts

Viele Word­Press-Themes setzten standardmäßig Schriftarten ein, die Google im Rahmen einer umfangreichen Bibliothek („Google Fonts“ oder „Google Webfonts“) kostenfrei zum Einbinden in Webseiten zur Verfügung stellt. Einerseits ist das ein löbliches Angebot. Denn damit bekommt die Gestaltung der Website ohne weiteres Zutun auf den verschiedensten Geräten ein einheitliches, schickes Aussehen. Andererseits kann diese Technik rechtliche Probleme mit sich bringen.