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Rechtliches Sicherheit

Impressumspflicht

Als Impressumspflicht wird die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung bezeichnet, in Druckerzeugnissen und in On­li­ne-Ver­öf­fent­li­chun­gen eine Anbieterkennzeichnung anzuführen. Jede gewerbliche oder geschäftsmäßige Webpräsenz muss eine solche Anbieterkennzeichnung enthalten. Ausgenommen davon sind lediglich rein private oder familiäre Internetauftritte ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht.

Schon die beliebten „Af­fi­lia­te“-Links zu Produkten von Internetanbietern, die lächerlich geringe Verkaufsprovisionen vermitteln, reichen aus, um Geschäftsmäßigkeit zu unterstellen. Wer selbstgemachte Marmelade anpreist, braucht ein Impressum. Autoren, die Bücher veröffentlichen (wollen), brauchen ein Impressum. Wer „redaktionelle Inhalte“ anbietet, braucht ein Impressum.