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Rechtliches

Datenschutzabfrage im Kommentarformular

Die Entscheidung ist gefallen: Du möchtest also Besuchern Deiner Website die Möglichkeit anbieten, Kommentare zu Deinen Texten abzugeben. In meinem Beitrag zu dieser Entscheidungsfindung habe ich auch auf den Datenschutz hingewiesen. Insbesondere auf die Notwendigkeit, das Word­Press-Kom­men­tar­for­mu­lar so zu ergänzen, dass Deine Besucher explizit eine Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Kommentareingaben abgeben müssen. Bevor sie den Kommentar abschicken können.

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Rechtliches Sicherheit

Impressumspflicht

Als Impressumspflicht wird die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung bezeichnet, in Druckerzeugnissen und in On­li­ne-Ver­öf­fent­li­chun­gen eine Anbieterkennzeichnung anzuführen. Jede gewerbliche oder geschäftsmäßige Webpräsenz muss eine solche Anbieterkennzeichnung enthalten. Ausgenommen davon sind lediglich rein private oder familiäre Internetauftritte ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht.

Schon die beliebten „Af­fi­lia­te“-Links zu Produkten von Internetanbietern, die lächerlich geringe Verkaufsprovisionen vermitteln, reichen aus, um Geschäftsmäßigkeit zu unterstellen. Wer selbstgemachte Marmelade anpreist, braucht ein Impressum. Autoren, die Bücher veröffentlichen (wollen), brauchen ein Impressum. Wer „redaktionelle Inhalte“ anbietet, braucht ein Impressum.

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Rechtliches Seitenkomfort

Cookies

Cookies, Kekse, digitale Backwaren – Ja, wir wissen es inzwischen alle: Mit Cookies müssen wir vorsichtig sein. Wer ohne nachzufragen Cookies in den Browsern seiner Seitenbesuchern deponiert, kann abgemahnt werden. Also werden wir mittlerweile auf so gut wie allen Internetseiten, die wir besuchen, gleich eingangs mit der Frage belästigt, ob und mit welchen Cookies wir einverstanden sind. Das ist geradezu grotesk: ein Benutzererlebnis direkt aus der Hölle!

Wie sieht es denn mit WordPress und Cookies aus?