Seit dem Jahr 2016 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach einer Übergangsfrist müssen spätestens seit Mai 2018 alle Anbieter von Webpräsenzen mit Sitz in einem Land der Europäischen Union die Besucher ihrer Seiten darüber aufklären, welche personenbezogenen Daten von diesen verarbeitet werden.
Die Ausrede „Ich verarbeite keine personenbezogenen Daten meiner Webseiten-Besucher“ lasse ich nicht gelten. Denn der Webhoster, von dessen Servern die Website an Besucher ausgeliefert wird, registriert und speichert verschiedene technische Daten. Darunter ist auch die sogenannte IP-Adresse, also sozusagen die Internethausnummer des Besuchers. IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten.
Es steht also unumstößlich fest, dass jeder Betreiber einer Internetpräsenz zwingend eine Datenschutzerklärung benötigt. Auch dann, wenn er eine rein private Website betreibt.